Wassererlebnispark
in St. Gallen

Rund ums Wasser

Geöffnet von Mai bis September - je nach Witterung

Der Plan wird demnächst aktualisiert.

Die unten angeführten Stationen können abweichen bzw. können sich ändern.

  • 01

    Eisenwurzel

  • 02

    Kassa, Shop

  • 03

    Restaurant, WC

  • 04

    Goldwaschen & Wasserbaustelle

  • 05

    Sandbaustelle

  • 06

    Go-Kart-Bahn

  • 07

    Spielhaus mit Rutsche

  • 08

    Feuerstelle

  • 09

    Pavillon

  • 10

    Wehr, Stauanlage

  • 11

    Aquarien

  • 12

    Wehr, Stauanlage

  • 13

    Dracheninsel

  • 14

    Brücke

  • 15

    Holzfällerhütte

  • 16

    Schöpfrad

  • 17

    Insekten-Wiese

  • 18

    Seilbahn

  • 19

    Archimedische Spirale

  • 20

    Baumhaus

  • 21

    Matschspielplatz

  • 22

    Umkleidekabine

  • 23

    Fähre

  • 24

    Spielplatz

  • 25

    Liege-Schauckel

  • 26

    Überhohe Schaukel

  • 27

    Beginn Bootsstrecke

  • 28

    Röhrenrutsche

  • 29

    Hochseilgarten

  • 30

    große liegewiese

  • 31

    Holztrift

  • 32

    Erlebnishügel

  • 33

    Hamsterräder

  • 34

    Pumpenhügel

  • 35

    Historisches Sägegatter

  • 36

    Hammer, Esse

  • 37

    Backofen

  • 38

    Mühle

  • 39

    Fluder

  • 40

    Schleuse

  • 41

    WC

  • 42

    Schnegerhütte

  • 43

    ...

  • 44

    Biotop-Teich

  • 45

    Quelle-Fluss-Meer

  • 46

    Eisenwurzeldorf

  • 47

    Hydrian-Ausstellung

  • 48

    Ponystall

  • 49

    Kids-Paddler

Da gibt es viel zu tun

...im großen Kinder-,
Freizeit- und
Erlebnisparadies.

Erkunde zusammen mit deinen Eltern die Welt des Wassers und lass dich von seiner Vielseitigkeit begeistern und verzaubern.

Auf die Action Fans warten unsere Kanus mit denen du über 3 Schleusen sausen kannst wie ein echter Abenteurer. Zudem gibt es zahlreiche Spielplätze, die Wasserbaustelle, Goldwaschen, Go-Kart-Bahn, Archimedische Spirale, Baumhaus, Matschspielplatz, Fähre, Kletterturm, Röhrenrutsche, Hamsterrad, Holztrifft und vieles mehr auf dich. Ausserdem kannst du im Park sehen wie die Menschen von damals das Wasser für sich arbeiten ließen.

Bei Schlechtwetter laden die Stationen unter Dach, die Hydrian Ausstellung und das gemeinsame Basteln zum Spielen und Erleben ein.

Unsere Ponys, warten schon auf euch – ein Erlebnis für Kinder und Erwachsene.

Erkunde zusammen mit deinen Eltern die Welt des Wassers und lass dich von seiner Vielseitigkeit begeistern und verzaubern.

Auf die Action Fans warten unsere Kanus mit denen du über 3 Schleusen sausen kannst wie ein echter Abenteurer. Zudem gibt es zahlreiche Spielplätze, die Wasserbaustelle, Goldwaschen, Go-Kart-Bahn, Archimedische Spirale, Baumhaus, Matschspielplatz, Fähre, Kletterturm, Röhrenrutsche, Hamsterrad, Holztrifft und vieles mehr auf dich. Ausserdem kannst du im Park sehen wie die Menschen von damals das Wasser für sich arbeiten ließen.

Bei Schlechtwetter laden die Stationen unter Dach, die Hydrian Ausstellung und das gemeinsame Basteln zum Spielen und Erleben ein.

Unsere Ponys, warten schon auf euch – ein Erlebnis für Kinder und Erwachsene.

Geburtstag feiern

Euer Geburtstag soll kein „NORMALER“ werden. Und eure Eltern sollen vom Stress und Aufräumen verschont bleiben. Dann ab in den Wassererlebnispark!

Krach machen, spielen und toben sind natürlich ausdrücklich erwünscht!

Ein Geburtstagskuchen darf mitgebracht werden.

  • Der Eintritt fürs Geburtstagskind ist selbstverständlich frei
  • Eintritt pro Kind: nur € 9,80 (nur gegen Voranmeldung/ab 5 Kinder)
  • Eintritt pro Begleitperson nur 9,80€

Nähere Infos und Anmeldung unter Telefon: +43 664 52 04 426

Allgemeine Inforamtionen

Gut zu wissen.

Alkoholische Getränke & Glasflaschen

Konsumenten alkoholischer Getränke haben diese stets im Auge zu behalten und dafür Sorge zu tragen, dass sich Kinder und Jugendliche vor Vollendung des geltenden Schutzalters keinen Zugang zu den von ihnen erworbenen Getränken verschaffen können.
Das Mitbringen von alkoholischen Getränken in den Park ist nicht gestattet. Im Wassererlebnispark erworbene alkoholische Getränke dürfen ausschließlich im Bereich der Gaststätten konsumiert werden. Ein Herumgehen im Wassererlebnispark mit Alkoholika ist nicht erlaubt.
Das Mitbringen von Glasflaschen in den Park ist nicht gestattet. Im Park erworbene Glasflaschen dürfen ausschließlich im Bereich der Gaststätten konsumiert werden und nicht in die Parkanlagen mitgenommen werden.

Allgemeines

Der Wassererlebnispark im Gesäuse ist ein Abenteuerpark rund um das Element Wasser. Zahlreiche Stationen ermöglichen ein gemeinsames entdecken, spielen, lernen und erfahren. Der Wasser- und Erlebnispark ist kein Badesee oder Schwimmbad - nass werden kann man aber dennoch, sei es im Bootskanal oder bei einer der Wasserstationen.

Eltern haften für Ihre Kinder!

Geöffnet je nach Witterung - Anfang Mai bis September.

Angemessene Kleidung

Zum Schutz der Kinder und aus hygienischen Gründen ist es verboten, Kinder im Wassererlebnispark unbekleidet zu lassen, dies gilt auch für den Bereich der Wasserattraktionen und der Sandspielplätze.
Die Benützung sämtlicher Attraktionen und der Besuch der Gastronomiebereiche ist nur mit angemessener Oberbekleidung gestattet. Badebekleidung gilt nicht als angemessen.
Die Benützung sämtlicher Attraktionen ist auch nur mit trockener Bekleidung zulässig. Die Benützung mit zum Beispiel nassen Badehosen ist ausdrücklich untersagt.

Anreise

Mit dem Auto:

  • Die Marktgemeinde St.Gallen liegt im Bezirk Liezen, nahe der Grenze zu Oberösterreich, an der Buchauer Bundesstraße B117, die in Altenmarkt bei St. Gallen von der Eisenstraße B 115 abzweigt und über den Buchauer Sattel zurück ins Ennstal führt.
  • Von Liezen (Anschluss A9) erreichen sie den Park in ca. 35 Minuten (38 km) über die B146 und die B117. Kurz vor St. Gallen biegen sie scharf Richtung Wassererlebnispark (Bodenweg) rechts ab.
  • Von der A1 kommend fahren s ie bis zur Ausfahrt Amstetten-West und weiter auf der B121, B115 und B117 bis Bodenweg (Fahrzeit ab Amstetten ca. 1 Stunde, 65 km).

Mit dem Zug:

Der nächstgelegene Bahnhof ist Weißenbach-St. Gallen. Diesen erreichen sie ab Wien über die Westbahnstrecke und Umstiege in Linz und Selzthal.

Aufgaben und Haftung der Aufsichtspersonen

Aufsichtspersonen sind höflich und im Interesse der Sicherheit nachdrücklich aufgefordert, ihren Betreuungspflichten gegenüber beaufsichtigungsbedürftigen Menschen mit größtmöglicher Umsicht und dem gebotenen Verantwortungsbewusstsein nachzukommen. Die Anwesenheit von Parkpersonal kann Aufsichtspersonen von dieser Pflicht weder befreien noch den gebotenen Maßstab an Sorgfalt herabsetzen. Aufsichtspersonen sind – auch im Verhältnis gegenüber Wassererlebnispark –  zur sorgfältigen Aufsicht beaufsichtigungsbedüftiger Menschen verpflichtet. Sie sind bei Verletzung ihrer Pflichten für jene Schäden des Wassererlebnispark, anderer Besucher, des Parkpersonals oder Dritter verantwortlich und zur ungeteilten Hand haftbar, welche der zu beaufsichtigende Mensch infolge Pflichtenverletzung verursacht. (Siehe zu dem bereits § 5 der AGBs.)

Betreuung beaufsichtigungsbedürftiger Menschen

Keine Betreuung beaufsichtigungsbedürftiger Menschen durch den Wassererlebnispark.

Weder Wassererlebnispark noch das Parkpersonal übernehmen eine Betreuungspflicht für beaufsichtigungsbedürftige Menschen, insbesondere Kinder bis zum 14. Lebensjahr, schwerkranke und schwer behinderte Menschen (im Folgenden: „beaufsichtigungsbedürftige Menschen“) oder für Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahrs. Die Betreuungspflicht liegt auch während des Aufenthalts in den Parkanlagen ausschließlich bei der Aufsichtsperson (mind. 18 Jahre alt). Dies gilt auch dann, wenn Parkpersonal einem beaufsichtigungsbedürftigen Menschen erhöhte Aufmerksamkeit zukommen lässt. (Siehe zu alledem bereits § 4 der AGBs.)

Fotos, Filme, Videoüberwachung

Mit dem Kauf der Eintrittskarte stimmen Sie als Gast auf unserem Gelände der Fotografie/Viedeografie zu und verzichten ausdrücklich auf alle Rechte am eigenen Bild zu Gunsten des Fotografen/Videograf und der Betreiber, auch zu Werbezwecken.

Die Betreiber des Wassererlebnisparks stellen verschiedentlich Fotos und Videos aus seinem allgemeinen Betrieb her und verwendet diese für Werbezwecke (Homepage, Werbefolder, Werbevideo, etc). Dabei werden zwangsläufig auch Besucher aufgenommen. Mit Betreten des Wassererlebnisparks erklärt sich der Besucher in einer Sache sowie zusätzlich in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter auch für den Vertretenen unwiderruflich mit solchen Foto- und Videoaufnahmen und deren späteren Verwendung zu Werbezwecken – auch ohne einen damit einhergehenden vermögensrechtlichen Anspruch – einverstanden.
Besuchern ist das Herstellen von Fotos und Videos in den Parkanlagen zu privaten Zwecken gestattet. Der Besucher hat dabei jeweils die Rechte anderer Besucher zu wahren und sich rücksichtsvoll zu verhalten.
Filmen und Fotografieren zu gewerblichen Zwecken ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Wassererlebnispark gestattet.

Fundsachen

Fundsachen werden im Kassengebäude aufbewahrt.Bei Nichtabholung werden Verlustgegenstände nach den näheren Vorgaben des Gesetzes behandelt.

Garderobe

Die Benützung der Garderoben ist Zeit des Besuchs im Wassererlebnispark gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers. Für eingebrachte Gegenstände wird nicht gehaftet.

Gastronomie

Die Konsumation von mitgebrachten Speisen in der Gaststätte des Wassererlebnispark ist nicht gestattet. Im Wassererlebnispark gibt es mehrere Sitzgelegenheiten bei denen mitgebrachte Speisen eingenommen werden können.

Hunde

Hunde sind grundsätzlich erlaubt. Sie sind an der Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen. Im Wasser sind Hunde nicht erlaubt! Verunreinigungen durch Hundekot ist verboten. Für das Entfernen des Hundekots ist ausschließlich der Hundebesitzer zuständig. Hundekotsackerl sind selber mitzubringen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Notfälle

Bei eigenen oder fremden Notfällen mögen sich Besucher bitte an das Parkpersonal wenden. Die Erste-Hilfe Station befindet sich unmittelbar in dem Eingangsbereich und ist entsprechend gekennzeichnet.

Parkordnung

Geltung

Die Geltung der AGBs und dieser Parkordnung wird beim Kauf einer Eintrittskarte bzw eines Gutscheins sowie beim Abschluss des Besuchervertrags insbesondere auch beim Kauf einer Jahreskarte zwischen der Eichenmüller GmbH (im Folgenden „Wassererlebnispark“) und dem Besucher ohne weiteres Zutun vereinbart. Hilfsweise erkennt ein Besucher beim Betreten der Parkanlagen die AGBs und diese Parkordnung für sich und in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter auch für den Vertretenen als gültig und rechtsverbindlich an. Diese Parkordnung gilt für den Aufenthalt auf den gesamten Parkanlagen. Die Parkanlagen umfassen aktuell (i) den Wassererlebnispark bestehend aus seinen Attraktionen, Gebäuden, Anlagen, Spielplätzen, Spielgeräten, Wegen, Wiesen und restlichen Einrichtungen (im Folgenden der „Wassererlebnispark“); sowie (ii) die Parkplätze (im Folgenden für den Wassererlebnispark und die Parkplätze die „Parkanlagen“). Diese Parkordnung ist verwiesener Bestandteil der AGBs und somit auch der Kauf- und Besucherverträge und unterliegt somit auch der dortigen Bestimmungen zu Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand.

Allgemeine Regeln zur Benützung der Parkanlagen

Die Benützung der Parkanlagen erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes, der AGB und der näheren Handlungsanweisungen. Zu Letzteren gehören diese Parkordnung, die in den Parkanlagen angebrachten Hinweistafeln, Zeichen, Schilder, Zäune, Absperrungen, Markierungen, Lautsprecherdurchsagen, näheren Benützungsordnungen sowie die Anweisungen des Parkpersonals (im Folgenden die „näheren Handlungsanweisungen“).
Die Besucher haben sich vor und bei der Benützung der Parkanlagen jeweils mit den AGBs und geltenden Handlungsanweisungen vertraut zu machen, im Zweifel Rücksprache mit dem Parkpersonal zu halten und die geltenden Vorschriften, insbesondere auch die AGBs und die näheren Handlungsanweisungen, jederzeit genau zu befolgen. Anweisungen des Parkpersonals ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
Sämtliche Einrichtungen der Parkanlagen sind pfleglich zu behandeln. Bei Missbrauch, schuldhafter Verunreinigung, Beschädigung oder bei Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den entstandenen Schaden. Dieser ist dem Parkpersonal sofort zu melden.
Bei der Benützung der Parkanlagen ist stets Rücksicht auf die Sicherheit und das Wohl der anderen Besucher zu nehmen. Das mutwillige Lärmen, der lautstarke Betrieb von Multimedia-Geräten und das Vordrängen in Warteschlagen ist untersagt.
Verboten sind ferner das Entfachen von Feuer, das Überklettern oder Übersteigen von Absperrungen und das Klettern auf Geländern.

Rauchen

Mit Rücksicht auf Kinder und Schwangere werden die Besucher höflichst ersucht, in den Parkanlagen nicht zu rauchen. Der Wassererlebnispark behält sich das Recht vor, das Rauchen auch dort aus wichtigem Grund, insbesondere bei lang anhaltender Trockenheit, zu untersagen. Das Rauchen in der Nähe von Kindern oder Schwangeren ist in jedem Fall stets verboten. Die im Raucherbereich aufgestellten Aschenbecher sind unbedingt zu benutzen.

Schadensmeldungen

Sollten Besucher durch den aus ihrer Sicht mangelhaften Zustand der Parkanlage einschließlich mangelhafter Handlungsanweisungen zu Schaden kommen oder Grund zur Annahme haben, dass ihnen oder einem Dritten später ein Schaden entstehen könnte, sind sie im Rahmen der Zumutbarkeit verpflichtet, dem Parkpersonal diesen Schaden unverzüglich anzuzeigen (Schadensmeldung). Der Schadenersatzanspruch eines Besuchers ist ausgeschlossen, wenn eine zumutbare Schadensmeldung nicht spätestens bei seinem Verlassen des Wassererlebnisparks durch ihn selbst oder für ihn erfolgt.

Service

Zu einem gelungenen Ausflugstag mit der ganzen Familie gehört viel mehr als Action und Abenteuer. Darum bieten wir unseren Gästen zahlreiche Services, die den Aufenthalt im Wassererlebnispark noch angenehmer machen.

Parkplätze

Den Gästen des Wassererlebnisparks stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Busparkplätze und Behindertenparkplätze.


Öffentliche Anbindung

Mit dem Zug: Der nächstgelegene Bahnhof ist Weißenbach-St. Gallen. Diesen erreichen Sie ab Wien über die Westbahnstrecke und Umstiege in Linz und Selzthal.


Namensbänder

Oft ist im Wassererlebnispark ganz schön viel los. Dann kann es schon sein, dass die Kinder schneller sind als man selbst. Damit ein schöner Tag im Wassererlebnispark nicht mit einer nervenaufreibenden Suche nach dem Nachwuchs endet, bekommt ihr auf Wunsch, beim Eingang für jüngere Kinder ein Armband, auf dem ihr eure Handynummer notieren könnt.


Unterwegs mit Baby

Unsere kleinsten Gäste sind oft erst wenige Monate alt. Zur Unterstützung von Mamas und Papas gibt es im Restaurant einen Wickelraum. Im Restaurant kann man Gläschen und Fläschchen in der Mikrowelle wärmen.
Auch mit dem Kinderwagen ist man im Wassererlebnispark immer gut unterwegs. Sämtliche Gehwege sind bestens für Kinderwägen geeignet.


Unterwegs mit dem Rollstuhl

Auch für Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehbehinderung ist der Park aufgrund der behindertengerechten Bauweise ein beliebtes Ausflugsziel. Bereits bei der Anreise steht ein spezieller Parkplatz nahe dem Haupteingang zur Verfügung. Sämtliche Gehwege können weitgehend selbständig befahren werden und bieten aufgrund ihrer Breite genügend Ausweichmöglichkeiten an. Ein Behindertengerechtes WC ist ebenso selbstverständlich wie weitgehende Barrierefreiheit aller Zugänge und Gastronomiebereiche. Assistenzhunde dürfen ihr Herrchen oder Frauchen gerne in den Park begleiten.

Sicherheit

Das Thema Sicherheit wird im Wassererlebnispark groß geschrieben! Unser Technik-Team ist sieben Tage die Woche im Einsatz und kümmert sich um die regelmäßige Wartung und Instandsetzung unserer Attraktionen, damit wir euch die beste Unterhaltung bieten können.

Die Attraktionen des Wassererlebnisparks werden laufend vom TÜV überprüft.

Während der laufenden Saison werden alle Attraktionen täglich von unseren Technikern kontrolliert.

Neben der technischen Sicherheit zählt natürlich auch die allgemeine Sicherheit unserer Gäste bei der Benutzung der Attraktionen.

Verloren gegangene Kinder

Aufsichtspersonen mögen bereits beim Eintritt mit den von ihnen beaufsichtigten Menschen einen geeigneten Treffpunkt innerhalb des Wassererlebnisparks für den Fall vereinbaren, dass sie sich verlieren. Verloren gegangene beaufsichtigte Menschen und umstehende Besucher, die davon Kenntnis nehmen, mögen sich bitte unverzüglich an das Parkpersonal wenden. Jedem Gast werden beim Eintritt in den Park Armbänder für beaufsichtigte Personen kostenlos angeboten. Darauf kann die Handynummer der Aufsichtsperson vermerkt werden und das Armband sichtbar am Handgelenk der beaufsichtigen Person angebracht werden.

Werben und verkünden verboten

Besuchern der Parkanlagen ist das Werben sowie das Verkünden von Informationen, Ideen und Positionen jeweils zu kommerziellen, politischen, weltanschaulichen oder sonstigen ideellen Zwecken, das Anbieten und Vermitteln von Waren und Dienstleistungen, das Durchführen von Meinungsumfragen, Feldstudien, Zählungen, Messungen oder Tests und das Einholen von Unterstützungs- oder Protesterklärungen und von Unterschriften ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Wassererlebnispark untersagt. Das Verbot umfasst nicht nur die unmittelbare Ausführung dieser Aktivitäten, sondern auch jeden Beitrag.

Spezielle Regeln: Parken

Parken von Fahrzeugen

Ein Besucher ist nach Maßgabe des vorhandenen Platzangebots berechtigt, sein Fahrzeug für die Dauer seines Besuchs auf den Parkplätzen des Wassererlebnispark zu parken.
Auf den Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den gekennzeichneten Parkflächen gestattet. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt. Behindertenparkplätze dürfen nur mit einem gültigen Behindertenausweis benutzt werden.
Die Parkplätze werden nicht überwacht. Besucher mögen beim Verlassen des Fahrzeugs in ihrem eigenen Interesse darauf achten, dass sie Türen, Kofferraum, Fenster, Schiebedach und sonstige Behältnisse geschlossen und versperrt haben und keine wertvollen Gegenstände sichtbar im Fahrzeug zurücklassen.
Trotz der Beschattung mancher Stellplätze kann sich in den dort geparkten Fahrzeugen auch nach kurzer Zeit große Hitze entwickeln. Die Besucher mögen dies beim Belassen von Hunden und anderen Tieren in ihrem Fahrzeug mitbedenken. Zum Schutz von Tieren in Fahrzeugen behält sich Wassererlebnispark das Recht vor, geeigneten Maßnahmen zur Befreiung zu treffen. Wassererlebnispark ist von den betroffenen Besuchern hiefür vollkommen schad- und klaglos zu halten.
Die Benützung der Parkplätze ist im Preis der Eintrittskarte inbegriffen.

Spezielle Regeln: Eintritt

Der Wassererlebnispark darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte an den gekennzeichneten Besuchereingängen betreten werden.
Beaufsichtigungsbedüftige Menschen (vgl oben § 3) dürfen den Wassererlebnispark nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson (Mindestalter: 18 Jahre) betreten. Jugendliche ab 14 Jahren ohne Aufsichtsperson dürfen den Wassererlebnispark nur gegen Vorweis einen gültigen amtlichen Lichtbildausweises besuchen. Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden und Personen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist der Zutritt zu den Parkanlagen nicht gestattet.

Folgende Gefährte und Gegenstände dürfen nicht in den Wassererlebnispark mitgebracht oder dort besessen werden:

  • größeres eigenes Spielzeug
  • größere Stofftiere
  • Fahrräder
  • Laufräder
  • Roller
  • Dreiräder
  • Skateboards, Snakeboards
  • Scooter
  • Flug- und Lenkdrachen
  • Hoverboards
  • Rollschuhe, Roller Skates
  • Waffen (insb. Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe)  oder Waffenattrappen
  • gefährliche Gegenstände (Glasflaschen, etc). 

Erlaubt sind insbesondere:

  • Rollstühle
  • Rollatoren
  • elektrifizierte Fahrhilfen nur mit Behindertenausweis
  • Dreiräder mit Schubstange
  • Leiterwägen
  • Kinder-Fahrradanhänger mit Schiebegriff
Spezielle Regeln: Benutzen

Benutzen der Attraktionen sowie der Wege und Plätze

Bei der Benützung von Attraktionen ist besonderes Augenmerk auf die jeweils geltenden Handlungsanweisungen zu legen. Dies gilt insbesondere für die bei der Attraktion aufgestellten Info-Tafeln zu möglichen Ausschlussgründen von der Benützung (Alter, Größe, Schwangerschaft). Den Anweisungen des mit dem Betrieb der Attraktionen betrauten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Spezielle Regeln: Verlassen

Verlassen des Wassererlebnisparks

Der Wassererlebnispark darf nur an den gekennzeichneten Besucherausgängen verlassen werden.
Besucher mögen sich beim Verlassen vergewissern, keinen beaufsichtigungsbedürftigen Menschen und keine Gegenstände im Park vergessen, ihre Garderobe abgeholt und ihr Schließfach geräumt zu haben.
Nach dem Verlassen des Wassererlebnisparks besteht kein Recht auf nochmaligen Eintritt. Eine gelöste Eintrittskarte verliert somit beim Verlassen ihre Gültigkeit.
Muss der Wassererlebnispark aus wichtigem Grund für kurze Zeit verlassen werden, hat der Besucher beim Ausgang einen Sichtvermerk (Armband)zu erhalten. Der Sichtvermerk ermächtigt zum Wiedereintritt in den Wassererlebnispark am selben Tag. Dies gilt ebenso für Jahreskartenbesitzer, wenn diese am selben Tag den Wassererlebnispark verlassen und wieder betreten wollen.
Wird nicht spätestens beim Verlassen des Wassererlebnispark eine zumutbare Schadensmeldung erstattet, verliert der Besucher seinen Ersatzanspruch.

Spezielle Regeln: Ausschluss

Ausschluss von der Benützung der Parkanlagen

Der Besucher kann von der Benützung der Parkanlagen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er eine maßgebliche Handlungsanweisung oder die Pflicht zur Rücksichtnahme auf andere Besucher mutwillig oder grob fahrlässig verletzt, wenn er eine Gefahr für sich selbst oder Dritte ist oder eine gänzliche oder teilweise Weiterbenützung der Anlage durch ihn für Dritte unzumutbar wäre. Bei gänzlichem oder teilweisen Ausschluss von der Benützung der Parkanlagen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Entschädigung, Rückerstattung oder Minderung des Eintrittspreises.

Zu einem gänzlichen Ausschluss von der Benützung der Parkanlagen kommt es insbesondere bei:
·         Aufenthalt im Wassererlebnispark ohne Eintrittskarte
·         mutwilliges Vordrängen in einer Warteschlage (§ 2)
·         Verstöße gegen das Rauchverbot (§ 10)
·         Verstöße gegen das Verbot kommerzieller, politischer, weltanschaulicher oder
          sonstiger ideeller Aktivität in den Parkanlagen (§ 7)
·         unsittliche Verhaltensweisen
·         die Belästigung anderer Besucher
·         Vernachlässigung von Aufsichtspflichten

Wassererlebnispark ist darüber hinaus berechtigt, Besucher gegen Rückerstattung des Eintrittspreises ohne Angabe von Gründen von den Parkanlagen zu verweisen und ihnen ein Hausverbot auszusprechen.

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Öffnungszeiten

Mai bis September


  • Kinderwagentauglich

  • Barrierefrei